Bildungspaket Bildung und Teilhabe beantragen und Unterstützung erhalten

Finanzielle Förderung mit dem Bildungs- und Teilhabepaket

Sie möchten Ihr Kind mehr fördern und ihm Nachhilfe ermöglichen, können es sich aber nicht leisten? Bildung und Teilhabe kann die Lösung sein.

Das Bildungspaket Bildung und Teilhabe

Finanzielle Unterstützung kann das Bildungspaket Bildung und Teilhabe leisten. Wenn Ihr Kind in dem einen oder anderen Schulfach Probleme hat, können Sie – unabhängig von einer Versetzungsgefährdung – Unterstützung aus dem Bildungspaket Bildung und Teilhabe beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass die Schule Ihres Kindes keine ausreichende Lernförderung beziehungsweise keine vergleichbaren schulischen Angebote bietet. Die erforderlichen Kosten einer geeigneten Lernförderung werden dann vom Staat übernommen.

Einen Rechtsanspruch auf Leistung aus Bildung und Teilhabe haben Sie, wenn

  • Sie Bezieher von Kinderzuschlag sind
  • Sie Arbeitslosengeld II beziehen
  • Sie Sozialhilfe empfangen
  • Sie Sozialgeld erhalten
  • Ihnen Wohngeld zusteht
  • Sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen.

Welche Leistungen können Schüler neben der Nachhilfe/Lernförderung aus Bildung und Teilhabe erhalten?                  

  • eintägige Schul- und Kita-Ausflüge (tatsächliche Kosten)
  • mehrtägige Klassen- und Kitafahrten (tatsächliche Kosten)
  • persönlicher Schulbedarf (insgesamt 174 € je Schuljahr)
  • Beförderung der Schüler zur Schule (tatsächliche Kosten)
  • Mittagsverpflegung in der Schule oder der Kita (tatsächliche Kosten)
  • Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (zum Beispiel Beiträge für Sportvereine oder Musikschule; dies gilt nur für hilfebedürftige Kinder bis zum vollendenten 18. Lebensjahr (15 € monatlich)

Welche Kinder/Jugendlichen können Leistungen aus Bildung und Teilhabe erhalten?

  • hilfebedürftige Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten
  • hilfebedürftige Kinder in Kitas oder in der Kindertagespflege


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Nachhilfe ab 8,70 €: Der Preis von 8,70 € pro Unterrichtsstunde gilt im Falle einer Anmeldung für 6 Unterrichtsstunden à 45 Minuten (3 Doppelstunden Individualunterricht in der Kleingruppe) pro Woche bei einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten (Kursgebühr: 209,- € monatlich UVP) und ist abhängig vom Standort des Lernstudios. Gratisstunden: Bis zu 4 x 45 Min. als zwei Doppelstunden in einer kleinen, fachbezogenen Lerngruppe von drei bis max. fünf Schülern. Das Angebot von bis zu 4 Gratisstunden Nachhilfe gilt nur für Neukunden, nur in teilnehmenden Standorten und bei Anmeldung von Laufzeitverträgen. Eine Kombination mit anderen Aktionen ist nicht möglich. Gratisstunden einlösbar bei Anmeldung bis zum 30.06.2024. Testsieger 2023 – Bester Nachhilfeanbieter: Laut Focus Money und Deutschland Test.

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